Zahnzusatzversicherung - Tarife und Leistungen

Mit der Gesetzesänderung vom 01. Januar 2005 wurde beschlossen, dass gesetzlich Versicherte nur noch einen Festzuschuss aller Kosten erstattet bekommen. Mit dieser Änderung wird eine Zahnzusatzversicherung immer interessanter und wichtiger. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel lediglich 20 % bis 50 % der Behandlungskosten. So kommen bei aufwendigen Behandlungen hohe Kosten auf Sie zu. Zahnzusatzversicherungen übernehmen bei Behandlungen dagegen oft 80 % bis 100 % der Gesamtkosten.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Zahnzusatztarifen der unterschiedlichsten Anbieter. Bei der Auswahl sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Art der Leistungen, die von der Versicherung erstattet werden achten.

Wichtige Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind u. a.:

  • Zahnbehandlung
  • Professionelle Zahnreinigung und Versiegelung
  • Zahnersatz bei Regelversorgung
  • Hochwertige Kunststofffüllungen
  • Wurzelbehandlung
  • Zahnersatz als privatärztliche Abrechnung
  • Kieferorthopädie

Die Erstattung von kieferorthopädischen Behandlungen ist vorwiegend von Bedeutung, wenn man diese für seine Kinder versichern möchte. Unter Zahnbehandlungen fallen allgemeine prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen beim Zahnarzt. Hierzu gehören auch Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlungen, Zahnprophylaxen usw.

In der Regel steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter an, da Behandlungen und Zahnersatz im Alter häufiger anfallen. Der Tarif berechnet sich unter anderem aus folgenden Faktoren: dem Geschlecht, dem Alter, dem Eintrittsalter in die Versicherung, der Anzahl aller fehlenden Zähne, der Anzahl der ersetzten Zähne, aktuelle Behandlungen und geplante Parodontosebehandlungen.

Bei vielen Zahnzusatzversicherungen gibt es ein paar Besonderheiten, auf die man achten sollte. Zum Beispiel können fehlende Zähne nicht bei jeder Versicherung mitversichert werden. Außerdem gibt es bei den meisten Versicherungen eine Wartezeit von ca. 8 Monaten, bevor Leistungen erstattet werden, um die Versicherungen zu schützen. Ausgenommen sind selbstverständlich unfallbedingte Behandlungen.

Es empfiehlt sich zudem das sogenannte Bonusheft regelmäßig zu führen da dies nicht nur von gesetzlichen Versicherungen, sondern auch von einigen Zusatzversicherungen mit höheren Leistungserstattungen belohnt wird.

Erst im Mai 2010 hat Stiftung Warentest Finanztest die Zahnzusatztarife vieler Anbieter erneut getestet und bewertet. Da die Tarife sehr individuell und unterschiedlich sind, sollten Sie dennoch einen persönlichen Online-Vergleich durchführen, um den passenden Tarif zu finden. Bekannte Zahnzusatzversicherer sind zum Beispiel die schweizer CSS Versicherung, die Barmenia Versicherung, die Central Prodent und seit Neustem die Ergo Direkt.


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Eingestellt: 5.05. 2010
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