Zugangsvoraussetzungen zur Privaten Krankenversicherung

Die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nehmen Jahr für Jahr weiter ab. Deshalb ist es kein Wunder, dass viele Mitglieder der Pflichtkassen über den Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV) nachdenken. Allerdings hat der Gesetzgeber bestimmte Zugangsvoraussetzungen an die Mitgliedschaft geknüpft, die entweder berufs- oder einkommensabhängig sind.

Beim Einkommen unterscheidet man zwischen Bemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Die derzeit (2008) geltende Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 43.200 Euro jährlich oder 3.600 Euro monatlich. Bis zu diesen Grenzen werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkasse errechnet.
Die Versicherungspflichtgrenze hingegen gibt Aufschluss darüber, ob der Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist. Aktuell (2008)muss das Einkommen 48.150 Euro jährlich bzw. 4.012,50 Euro monatlich betragen. Allerdings muss in drei aufeinander folgenden Jahren diese Versicherungspflichtgrenze überschritten werden, damit von der GKV in die PKV gewechselt werden kann.

Grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen oder davon befreit wurden, eine private Vollversicherung abschließen können.

Auch mit einem geringeren Einkommen kann man Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden. Selbständige (ggf. mit Ausnahme von Landwirten, Künstlern und Publizisten), Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Je nach Versicherungsunternehmen werden für die Mitglieder bestimmter Berufsgruppen sogar spezielle Tarife angeboten. Dies gilt besonders für Beamte, denn eine Hälfte der Behandlungskosten werden von der Beihilfe übernommen, während die andere über eine Private Krankenversicherung abzudecken ist.
Die üblichen Beitrittsvoraussetzungen zur PKV gelten auch nicht für Studenten, die entweder das 30. Lebensjahr vollendet oder das 14. Semester abgeschlossen haben. Da diese nicht mehr über die Familienversicherung ihrer Eltern abgesichert sind, benötigen sie eine eigene Krankenversicherung - hier bieten die Privaten Versicherer besonders günstige Studententarife an.
Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die als geringfügig Beschäftigte ein Einkommen unterhalb von 400 Euro monatlich beziehen.

Im Zuge der Gesundheitsreform gibt es auch hinsichtlich der Konditionen für eine Mitgliedschaft in der PKV interessante Details. So können ab dem 01.01.2009 bis zum 30.06.2009 alle, die zu einem Wechsel vom üblichen PKV-Tarif in den neu geschaffenen Basistarif berechtigt sind, ihre inzwischen angesparten Altersrückstellungen entweder komplett behalten (bei Verbleib beim bisherigen Versicherer) oder zu einem anderen Anbieter mitnehmen - allerdings nur in dem Umfang, wie sie im Basistarif entstanden wären. Es rechnet sich also bei einem beabsichtigten Wechsel, zunächst innerhalb des ‚alten' Versicherungsunternehmens in den Basistarif und dann erst zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Weiterhin gilt ab dem 01.01.2009 die allgemeine Versicherungspflicht. Ab diesem Termin müssen alle Personen, die der GKV zuzuordnen sind, sich zum 01.04.2007 rückwirkend dort versichern - das Gleiche gilt für die PKV. Muss man sich nun privat versichern, ist der Basistarif besonders wichtig, da in diesem Tarif keine Risikozuschläge berechnet werden. Lediglich Alter und Geschlecht werden für die Berechnung der Beitragsprämie herangezogen, die übrigens nicht höher liegen darf als der höchste Beitrag in der GKV.


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Eingestellt: 30.09. 2008
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