Basistarif der PKV, neue Regelungen ab Januar 2009
Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Personen, deren Wohnsitz in Deutschland liegt, Mitglied einer Krankenversicherung sein. Das ist einer der Gründe, weshalb das Finanzministerium in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde BaFin zu dem Schluss gekommen ist, dass die Privaten Krankenversicherungen für alle freiwillig Versicherten sowie alle ehemals privat Versicherten einen so genannten Basistarif anbieten müssen.
Dieser Basistarif muss mit den Leistungen, wie die gesetzlichen Krankenkassen sie bieten, vergleichbar sein. Dies bezieht sich auch auf die Beitragshöhe, welche nicht mehr betragen darf als den Höchstsatz bei einer gesetzlichen Krankenkasse, derzeit circa 500 Euro. Kommt es durch eine Beitragsprämie in dieser Höhe nachweisbar zu Hilfebedürftigkeit, halbiert sich der Betrag sogar. Der Basistarif darf zwar Alter und Geschlecht zur Bestimmung der Beitragshöhe heranziehen, jedoch ist eine Gesundheitsprüfung nicht gestattet. Somit dürfen auch Vorerkrankungen berücksichtigt werden.
Ist man bereits Mitglied einer Privaten Krankenversicherung, besteht mit Einführung der neuen Regelungen ab dem 01.01.2009 für sechs Monate die Möglichkeit, vom bestehenden Tarif in den neu geschaffenen Basistarif zu wechseln. Innerhalb dieses halben Jahres wäre es sogar gestattet, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln, ohne dabei die bislang erworbenen Altersrückstellungen zu verlieren. Jedoch werden sie nur in der Höhe angerechnet, wie sie vergleichbar auch beim neuen Versicherungsunternehmen entstanden wären. Man nennt dies Portabilität.
Nach Ablauf der halbjährigen Frist ist ein Wechsel in den Basistarif nur dann möglich, wenn man älter als 55 Jahre, hilfsbedürftig oder Rentenbezieher ist.
Anders verhält es sich, wenn die Private Krankenversicherung erst nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Bei Vertragsabschluss nach diesem Stichtag kann jederzeit in den Basistarif einer anderen Krankenversicherung gewechselt werden. Es soll jedoch dabei eine Mindestverweildauer von zwei Jahren gelten, während der man im Basistarif bleiben muss. Verschiedene Versicherungsunternehmen wollen ihren Kunden nämlich nicht die Möglichkeit gewähren, irgendwann in einen ‚Volltarif’ zu wechseln. Im Gegenzug möchten die Kunden jedoch auf diese Möglichkeit nicht verzichten. Deshalb muss sich das Verfassungsgericht in Karlsruhe jetzt mit diesem Thema beschäftigen, dessen Entscheidung vor dem 01.01.2009 erwartet wird.