Zweitwagenversicherung
Der Preis für eine Autoversicherung wird hauptsächlich durch den Schadensfreiheitsrabatt bestimmt. Die Versicherungsprämie ist also niedriger, je länger man unfallfrei bzw. ohne Schadensmeldung gefahren ist. Bei manchen Versicherungen kann man bis zu einem Satz von 25 Prozent der Grundprämie ‚erfahren'. Hingegen wird Versicherungsschutz besonders teuer, wenn in den letzten Jahren mehrere Unfälle verursacht wurden. Doch auch Fahranfänger werden aufgrund der statistisch höheren Unfallhäufigkeit besonders hoch eingestuft.
Soll nun ein weiteres Fahrzeug versichert werden, ist die Autoversicherung dafür im Normalfall recht teuer. Doch inzwischen ist ziemlich bekannt, dass die Möglichkeit zum Abschluss einer Zweitwagenversicherung besteht, womit sich viel Geld sparen lässt. Die Beiträge dafür sind erheblich niedriger, als wenn eine weitere Autoversicherung abgeschlossen würde. Das resultiert aus dem Umstand, dass der Zweitwagen auf dem Wege der Partnerregelung versichert wird. Im günstigsten Fall kann dann der Rabatt des Erstwagens angerechnet werden. Allerdings werden Nachlässe, wie sie für Garage oder Kilometerleistung gewährt werden, nicht eingeräumt. In nahezu allen Fällen muss für beide Autos der gleiche Autoversicherer gewählt werden, wobei lediglich der Ehe- bzw. Lebenspartner ebenfalls Fahrer sein darf.
Wer sich aus Kostengründen für eine Zweitwagenversicherung entscheidet, sollte die Versicherungsbedingungen genau durchlesen und im Zweifelsfall nachfragen. Unbedingt sollte auch geklärt werden, ob im Schadensfall beide Fahrzeuge in der Versicherung steigen.
Besonders für Führerscheinneulinge ist die Zweitwagenversicherung interessant, da sie im Normalfall bis zu 240 Prozent der "Normalversicherungsbeiträge" zahlen. Da Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter nicht identisch sein müssen, bietet sich hier eine praktikable Lösung an - jedoch sehen einige Versicherer dies nicht gern, und man muss sich im Vorfeld informieren. Evtl. kann der Schadenfreiheitsrabatt von einem Elternteil auf das Kind auch übertragen werden, doch dies ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Häufig wird ein Zweitwagen nur unter bestimmten Bedingungen versichert. Wie schon zuvor erwähnt, dürfen meist nur Versicherungsnehmer und dessen Lebenspartner, welche in häuslicher Gemeinschaft leben, einen solchen Zweitwagen anmelden und nutzen. Oft wird auch vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Wenn nun Sohn oder Tochter einen Wagen ebenfalls nutzen möchten, muss dies der Autoversicherung gemeldet werden. Der Beitrag wird dann um 10 Prozent und mehr angehoben. Außerdem müssen die Fahrzeugnutzer Privatpersonen sein.
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