Verkehrsrechtsschutz - Verkehrsrechtsschutzversicherung

Obwohl eine Rechtsschutz- / bzw. Verkehrsrechtsschutzversicherung sicher nicht zu den existenziell wichtigen Versicherungen zählt, so kann man selbst als umsichtiger Verkehrsteilnehmer schnell in einen Unfall verwickelt werden, der es erforderlich macht, berechtigte Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Da die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwaltes sich am Streitwert orientieren und schnell beachtliche Höhen erreichen, ist im Falle eines Falles eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wertvoll. Dabei unterscheidet man zwischen einer Einzelversicherung und einer Familienversicherung.

Heutzutage lässt sich die Schuldfrage nicht immer schnell und zweifelsfrei klären, so dass selbst aus einem kleineren Unfall ein größerer Rechtsstreit resultieren kann. Außerdem sind nicht alle Kosten über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen neben den Rechtsanwaltsgebühren die Kosten für Zeugengelder, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare sowie die gegnerischen Kosten (falls diese vom Versicherten zu tragen sind) bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Man sollte bei Versicherungsabschluss darauf achten, ob die neuen ARB 94 Rechtsschutzbedingungen gelten.

Nach den alten ARB 75 entscheidet der Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites, bei den neueren ein Gutachter (meist ein anderer Anwalt). Kommt der Gutachter hinsichtlich der Erfolgsaussichten ebenso wie die Versicherung zu einem ablehnenden Beschluss, muss man trotz Versicherung seine Kosten selbst tragen. Eine Umstellung ist also gut zu überlegen. Sie macht ggf. dann Sinn, wenn man häufig mit Leihwagen unterwegs ist oder ein geleastes Fahrzeug fährt. Hierbei entfällt die Ausschlussfrist von 3 Monaten bei Streitigkeiten aus Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges. Zusätzlich ist man auch für gemietete Fahrzeuge abgesichert.

Hat man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ist man als Halter, Eigentümer, Fahrer, Insasse und sogar als Fußgänger geschützt. Sie hilft bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen, der Verteidigung in Strafverfahren sowie bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Streitigkeiten.

Besonders vorteilhaft ist eine solche Versicherung, wenn man als Autofahrer häufig im Ausland unterwegs ist, jedoch keine Vollkaskoversicherung oder einen entsprechenden Auto-Schutzbrief besitzt. Oft gilt im Ausland nicht nur eine andere Rechtslage, sondern es treten meist auch Sprachprobleme auf oder Strafkautionen voller Tücken. In der Regel gilt der Verkehrsrechtsschutz in Europa sowie den Mittelmeerländern.

Die Versicherung tritt nicht ein, wenn es sich um Halte- oder Parkverstöße handelt sowie um Schadensersatzforderungen Dritter. Ebenso entfällt der juristische Schutz für vorsätzlich begangene Straftaten.

Ein Verkehrsrechtsschutz wird häufig über ein bis fünf Jahre abgeschlossen, die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate zum Vertragsende. Bei abgelehnter Kostenübernahme kann fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Erfolgt eine Beitragserhöhung, ist eine Kündigung abhängig vom Abschlusszeitpunkt.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, ist seine Familie bis zu nächsten Fälligkeit weiterversichert. Werden anschließende Beitragsrechnungen vom Ehegatten gezahlt, wird er Versicherungsnehmer.


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Eingestellt: 15.05. 2008
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