Motorradversicherung - Mopedversicherung
Die Haftpflichtversicherung für das Motorrad gehört zu denjenigen Policen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Damit wird einem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall garantiert und das Risiko des Motorradhalters, die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden, ausgeschlossen. Von der Haftpflichtversicherung werden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Ersatzzahlungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Außerdem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. In einige Motorradversicherungen wurde die so genannte Mallorcapolice aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland.
Kaskoversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten bei Fahrzeugschäden, welche durch Diebstahl, Brand, Überschwemmung sowie Hagel und Sturm entstehen. Wird eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, tritt diese sowohl bei selbstverschuldeten Unfällen als auch bei Schädigungen ein, die unbekannte Dritte mut- oder böswillig verursacht haben oder wenn Fahrerflucht vorliegt. Grundsätzlich ähneln die Motorradversicherungen denen für Autos, jedoch unterscheiden sich beide im Detail.
Die Motorradversicherung ist hinsichtlich Leistung von Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung so konzipiert wie die Autoversicherung. Es gelten auch die gleichen, den Beitrag bestimmenden Faktoren wie Fahrzeugtyp, Motorleistung und Selbstbeteiligung bei der Kaskoversicherung. Weiterhin gibt es die gleichen Möglichkeiten, den Beitrag durch Rabatte beispielsweise für Beamte, Wenigfahrer oder Garagennutzung zu senken. Die regionale Risiko-Statistik wird bei einigen Versicherern zunehmend bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Bei der Einstufung in Schadenfreiheitsklassen wird - wie bei den Autos - inzwischen statt in 5 in bis zu 35 verschiedene Klassen unterteilt. Einige Versicherer gewähren für langjähriges unfallfreies Fahren so hohe Nachlässe, dass lediglich noch 25 Prozent des Grundbeitrages zu zahlen sind. Bei einer erstmaligen Versicherung liegt der Beitragssatz bei etwa 125 Prozent. Wurde bereits ein PKW bei dieser Versicherung angemeldet, so sinkt die Motorradquote auf etwa 75 Prozent. Die niedrigsten Sätze in der Vollkaskoversicherung liegen bei etwa 50 Prozent.
Für die Beitragsberechnung wird das Fahrzeug in Hubraumklassen eingeteilt, und zwar
- Kleinkrafträder bis 50 ccm
- Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
- Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
- Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
Beträgt der Hubraum mehr als 50 ccm, wird zusätzlich in KW eingestuft.
Nutzt man sein Motorrad nur zeitweise, ist der Abschluss einer Motorradversicherung mit Saisonkennzeichen meist günstiger. Der Versicherungsbeitrag und die Steuern werden dann nur für die Monate erhoben, in denen das Motorrad zugelassen ist. Dadurch entfallen auch die Gebühren für die An- und Abmeldung.
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