Voll- und Teilkaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine Fahrzeugversicherung, die der Versicherte gegen Schäden am Fahrzeug abschließt. Im Gegensatz zur PKW-Haftpflichtversicherung ist sie keine Pflichtversicherung, jedoch eine sinnvolle Ergänzung dazu.
Bei Zerstörung durch Brand oder Explosion, Beschädigung durch Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung, bei Glasbruch und Wildunfällen oder Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl tritt sie in Kraft, ebenso bei Wildunfällen oder Marderschäden. Hat man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, haftet diese auch für selbst verschuldete Unfälle oder dann, wenn wegen Unfallflucht der Unfallverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Sie übernimmt auch Vandalismus-Schäden.
Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung richten sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung, die im Schadensfall getragen werden muss. Weiterhin orientiert sie sich an der Typenklasseneinstufung und dem Schadensfreiheitsrabatt.
Die Vollkaskoversicherung ist jedoch kein Freibrief, zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit und man ist verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. So muss der Verwendungszweck des Fahrzeuges gesetzeskonform sein und ein unberechtigter Gebrauch ist zu unterbinden. Dass ein Fahren ohne Führerschein zur Zahlungsverweigerung führt, ist selbstverständlich.
Tritt ein Schadensfall ein, ist man binnen einer Woche zur Schadensanzeige an die Versicherung verpflichtet. Außerdem besteht sowohl die Pflicht zur Klärung des Unfallherganges wie die zur Schadensminderung.
Neufahrzeuge oder wertmäßig hoch einzustufende Gebrauchtwagen werden in der Regel vollkaskoversichert. Da zunehmend mehr Menschen ihre Fahrzeuge per Kredit finanzieren, schreiben viele Kreditgeber eine Vollkaskoversicherung vor, um finanzielle Risiken zu reduzieren.
Erheblich günstiger als die Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Typenklasseneinstufung und ist unabhängig vom Schadensfreiheitsrabatt. Man zahlt also stets 100 Prozent der Grundprämie. Diese richtet sich nach Fahrzeugtyp (Typklasse) sowie der Regionalklasse, d.h. dem Ort, an dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Grundsätzlich deckt die Teilkaskoversicherung die gleichen Risiken ab wie die Vollkaskoversicherung, also Brand, Explosion, Diebstahl oder Einbruchteilediebstahl, Raub, Unwetterschäden, Haarwildunfälle, Glasbruchschäden sowie Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss. Marderbisse werden nur ohne Folgeschäden reguliert. Bei den Haarwildunfällen haben manche Versicherer den Begriff Haarwild großzügig auf Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen ausgedehnt.
Eine Teilkaskoversicherung wird vorwiegend dann gewählt, wenn es sich um ältere Fahrzeuge handelt. Für sehr alte Fahrzeuge, Oldtimer natürlich ausgenommen, lohnt sie sich kaum noch, da der Fahrzeugwert zu gering ist.
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