Insassenunfallversicherung

Neben der Kaskoversicherung gibt es eine weitere, extra auf den Kraftfahrzeugbereich zugeschnittene und begrenzte Versicherung - die Insassenunfallversicherung. Mit ihr sollen die Wageninsassen vor finanziellen Schäden - ohne Berücksichtigung der Schuldfrage - abgesichert werden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann allerdings der Fahrer keine Ansprüche stellen, so dass eine Unfallversicherung die bessere Alternative ist, weil sie einen 24-Stunden-Schutz gibt und nicht nur für die Autofahrt.
Ansonsten sind alle Unfälle versichert, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen oder Behandeln eines Fahrzeuges stehen, sofern sie nicht vorsätzlich sind. Auch das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen ist versichert.

Man unterscheidet zwischen drei verschiedenen Varianten der Insassen-unfallversicherung. Beim Pauschalsystem werden die Versicherungssummen gleichmäßig auf alle berechtigten Fahrzeuginsassen des Unfalls aufgeteilt. Beim Platzsystem ist jeder einzelne Fahrzeugplatz mit der gleichen Summe versichert. Bei der namentlichen Versicherung besteht ein vom Fahrzeug unabhängiger Versicherungsschutz.
Die meisten Insassenunfallversicherungen beinhalten eine Invaliditätssumme, eine Todesfallsumme und ein Unfall-Tagegeld bzw. ein Unfall-Krankenhaustagegeld.

Die Insassenunfallversicherung überschneidet sich hinsichtlich der Deckung mit verschiedenen anderen Versicherungen. So zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem schuldhaft verursachten Unfall an die verunglückten Insassen. Die Krankenversicherung übernimmt die bei der ärztlichen Behandlung entstehenden Kosten sowie die für Krankenhausaufenthalt und Heilung. Zusätzlich werden ab der 7. Krankheitswoche für 72 Wochen 80 Prozent des letzten Entgelts gezahlt. In den ersten 6 Wochen übernimmt der Arbeitgeber im Zuge der Lohnfortzahlung den Verdienstausfall. Tritt Arbeitsunfähigkeit ein, so leisten die gesetzliche Rentenversicherung sowie bestehende Unfall- oder Risikolebensversicherungen des Insassen eine Rentenzahlung.

Demzufolge sind nahezu alle Unfälle bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Die Insassenunfallversicherung kommt nur selten zum Tragen, so beispielsweise dann, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (also nicht durch einen Verkehrsteilnehmer) verursacht wurde. Sie übernimmt bei Unfällen im Ausland die Differenz zwischen der ggf. niedrigeren Zahlung der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten. Weiterhin tritt sie ein, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, jedoch keine private Haftpflichtversicherung hat und mangels Vermögen keine Zahlungsverpflichtungen übernehmen kann.
Eine Insassenunfallversicherung ist also in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht erforderlich, da bereits durch andere Versicherungen für einen entsprechenden Schutz gesorgt wurde.


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Eingestellt: 16.05. 2008
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