Schutzbrief - Autoschutzbrief

Während vor einigen Jahren noch der Abschluss eines Schutzbriefes lediglich bei einem Automobilclub vorgenommen werden konnte, bieten ihn inzwischen viele Versicherungen an. Allerdings sind die Preisunterschiede teilweise ganz beachtlich.

Neben den reinen Schutzbriefleistungen lassen sich noch etliche andere Clubleistungen abschließen. So kann man ein Sicherheitstraining buchen, Pannenkurse absolvieren oder Rechtsberatung und Mitgliederzeitschrift beantragen. Die Autoversicherer verzichten meist auf diese Zusatzleistungen. Aus diesem Grund sind die Schutzbriefe der Autoversicherungen zu einem erheblich niedrigeren Jahresbeitrag erhältlich, reichen aber trotzdem in der überwiegenden Zahl der Fälle aus. Ein Schutzbrief des Autoversicherers kostet in Verbindung mit einer bestehenden PKW-Haftpflicht - und/oder Kaskoversicherung meist um die 10 Euro pro Jahr.

Bei den Schutzbriefen unterscheidet man zwischen den fahrzeug- und den personengebundenen Ausfertigungen. Ist der Schutzbrief fahrzeuggebunden, bezieht er sich auf ein spezielles Fahrzeug wie PKW, Wohnmobil oder Motorrad, wobei das Gepäck meist mitversichert ist. Sowohl Fahrer als auch berechtigte Insassen sind versichert.
Hingegen sind die von den Automobilclubs angebotenen Schutzbriefe oft personengebunden. Das bedeutet, egal mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist, genießt man ggf. den entsprechenden Versicherungsumfang. In einigen Clubs sind Familienmitglieder direkt beitragsfrei mitversichert. Hier sollte man unbedingt auf die Versicherungsbedingungen achten.

Ein Schutzbrief hat für seinen Inhaber erhebliche Vorteile. Er ist bei Pannen kostenlos behilflich, behebt die Ursachen oder schleppt ab. Je nach Versicherungsumfang erhält man ein Ersatzfahrzeug und muss sich nicht weiter um die Wiederinstandsetzung des eigenen Wagens kümmern, jedoch die Reparaturkosten natürlich zahlen. Bei einem Totalschaden wird das Fahrzeug nicht mehr an den Wohnort des Versicherten zurücktransportiert, sondern verschrottet. Im Einzelfall werden auch Hotelkosten übernommen, Rückfahrtickets für die Bahnfahrt organisiert oder auch Flugkosten erstattet. Für Pannenhilfe, Fahrzeugbergung oder Abschleppen des Wagens setzen sowohl Versicherungen als auch Automobilclubs meist Höchstgrenzen fest.

Wer häufiger ins Ausland reist, sollte darauf achten, dass neben der Pannen- und Unfallhilfe die Kosten für Übernachtung, Mietwagen, Ersatzteilversand, Fahrzeugunterstellung, Fahrzeugtransport und -verzollung oder Verschrottung in einem bestimmten Umfang übernommen werden.
Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, Notruf- und Servicenummer griffbereit zu notieren. Im Schadensfall ist es von Vorteil, den Versicherer mit allen Formalitäten zu beauftragen, denn dieser ist über die Abwicklung - besonders im Ausland - bestens informiert und verfügt über sprachkundige Mitarbeiter.


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Eingestellt: 16.05. 2008
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