Rürup Rente- staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige
Die Altersstruktur in der Bundesrepublik hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Während in den 60er Jahren der so genannte Generationenvertrag zur Sicherung der Altersrente noch durchaus praktikabel erschien, hat sich besonders durch die sinkenden Geburtenraten erwiesen, dass eine von immer weniger Berufstätigen finanzierte Altersrente nicht mehr sicher sein kann. Gerade zu dem Zeitpunkt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter wechseln, muss mit extrem großen Einkommenseinbußen gerechnet werden.
Wer dem vorbeugen möchte, muss beizeiten handeln, doch viele Menschen fühlen sich mit der Entscheidung für eine Altersvorsorgeform überfordert - und handeln deshalb gar nicht. Politiker aller Parteien forcieren deshalb ihre Appelle, und Banken sowie Versicherungen ziehen schon in eigenem Interesse mit. Fernsehen und Presse leisten zusätzliche Informationsarbeit. Vorsorgeverträge nach dem Riester-Modell wurden immerhin bereits etwa 7 Mio. abgeschlossen. Dennoch ist es nicht gelungen, die so genannte Rürup-Rente den Selbständigen und Freiberuflern wirklich schmackhaft zu machen - obwohl es sich um die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für diese Zielgruppe handelt. Deshalb werden rückwirkend bis 01.01.2006 die Sparbeiträge zu Rürup-Rentenverträgen stärker steuerlich berücksichtigt. Die bisherige Günstigerprüfung durch das Finanzamt hatte nämlich dazu geführt, dass Vorsorgeleistungen für das Alter unzureichende steuerliche Auswirkungen hatten.
Die als private Rente einzustufende Rürup-Rente (Basisrente) orientiert sich konzeptionell an der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch mit Steuervorteil. Sie kann konventionell oder fondsgebunden abgeschlossen werden, wofür verschiedene Tarife angeboten werden. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit, evtl. Pfändungen oder Anrechnung von Vermögen bleibt das Kapital in der Ansparphase unberücksichtigt. Durch die nachgelagerte Besteuerung können in der Ansparphase Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Momentan werden für 2005 rund 60 % und dann jährlich weitere 2 % der Einzahlungen als Sonderausgaben anerkannt (max. 12.000 €, Verh. 24.000 €). Hingegen sind die in der Rentenphase ausgezahlten Beträge steuerpflichtig.
Der neu geschaffene Sonderausgaben-Höchstbetrag ist für Angestellte ebenfalls interessant, denn auch sie können die im Zuge der Rürup-Rente gewährte Steuerförderung nutzen. Einzahlungshöhe und -rhythmus lassen sich frei bestimmen. Der jeweilige Steuersatz sowie andere persönliche Kriterien sind für die gewünschte Steuerersparnis ausschlaggebend. Als rentenversicherungs- pflichtig Beschäftigte/r muss man allerdings wissen, dass der anteilige Höchstbetrag von 12.000 € einerseits um den AG-Anteil und andererseits um den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmerbeitrag (20%) zur gesetzlichen Rentenversicherung bis maximal zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze gekürzt wird. Ein fiktiver Abzug vom Bruttoeinkommen reduziert den Höchstbetrag für Beamte.
Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung können bei der Rüruprente Rentenanwartschaften weder vererbt noch übertragen, beliehen, veräußert oder in Einmal- bzw. Teilauszahlungen abgerufen werden. Vielmehr ist eine mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnende monatliche Rentenzahlung vorgesehen. Im Todesfall jedoch verfällt das gesamte Kapital - falls man nicht so klug war, eine entsprechende Zusatzversicherung zum Schutz der Hinterbliebenen zum Vertragsbestandteil zu machen. Dadurch kann man Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder absichern. Eine andere Zusatzversicherung ermöglicht eine Beitragsrückgewähr, wobei die Steuerbegünstigung entfällt.
Hingegen kann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Rürup-Rentenversicherung verzichtet werden, denn sie ist in der Regel nicht separat kündbar.
Weitere Artikel in der Rubrik Altersvorsorge
- 1: Absicherung durch Fonds / Rentenfond
- 2: Kapitallebensversicherung
- 3: Riester-Rente
- 4: Private Rentenversicherung
- 5: Voraussetzungen für die reguläre Altersrente
- 6: Direktzusage
- 7: Betriebliche Direktversicherung
- 8: Pensionsfonds
- 9: Pensionskasse
- 10: Pensionszusage - Direktzusage
- 11: Unterstützungskasse