Riester-Rente

Die kapitalgedeckte private Altersvorsorge wird seit 2002 staatlich gefördert und dient als Ergänzung der gesetzlichen Rente. Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland hat zu Rentenreformen und Aufruf zur Eigenverantwortung geführt, denn aufgrund höherer Lebenserwartung und längerer Rentenbezugszeit bei sinkender Geburtenrate, wodurch die Anzahl der Beitragszahler sinkt, sind die Renten keineswegs mehr sicher. Der ehemalige Bundessozialminister Walter Riester hat die so genannte Riester Rente ins Leben gerufen, jedoch mit mäßigem Erfolg, da sie den meisten Menschen zu komplex erscheint. Fachkundige Beratung vereinfacht jedoch die Entscheidung dafür und zeigt auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um staatliche Zulagen zu bekommen. Diese Vorsorgeform wird seit 2002, ob privat oder betrieblich ausgerichtet, vom Staat bezuschusst und hat Steuervorteile.

Jeder berechtigte Erwachsene erhält eine Grundzulage. Außerdem wird für kindergeldberechtigte Kinder jeweils eine Kinderzulage gezahlt. Darüber hinaus besteht dort, wo die Zulagen nicht ausreichen, die Möglichkeit, bei der jährlichen Steuererklärung einen Sonderausgabenabzug geltend zu machen und somit die Eigenbeiträge rechnerisch steuerfrei zu stellen, denn die Erträge sind in vollem Umfang steuerpflichtig.

Grundvoraussetzung zur Förderung der Riester Rente ist, dass die Beiträge vom Versicherten getragen werden. Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, ist einkommensabhängig und kommt auf die familiäre Situation an. Die Höchstförderung kann nur erhalten, wer:

  • in 2005 vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen 2%
  • in 2006 davon 3%
  • ab 2008 davon 4%

in eine genehmigte Variante der privaten Altersvorsorge einfließen lässt.
Zulagen sind darin bereits enthalten, so dass jemand mit hohen Zulagen aufgrund seiner familiären Situation einen niedrigeren Eigenanteil entrichtet.

Wird weniger als 2 % vom Einkommen in diese Rentenversicherungs-Form eingezahlt, fällt die staatliche Förderung der Riester Rente entsprechend niedriger aus. Der Versicherte muss binnen von 2 Jahren beim jeweiligen Vertragspartner den Antrag auf Zulagenförderung einreichen, der ihm von diesem zur Verfügung gestellt wird. Der Versicherer leitet die Vertragsdaten an die Zentralstelle für Zulagenförderung weiter, welche dann die gewährte Bezuschussung direkt auf den begünstigten Riester-Vertrag einzahlt.
Maximal zwei förderfähige Verträge zur Altersvorsorge können vom Versicherten abgeschlossen werden, auf welche die Förderung aufgeteilt wird.


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Eingestellt: 9.05. 2008
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