Private Rentenversicherung

Da die gesetzliche Rentenversicherung künftig nicht mehr ausreichen wird, um den finanziellen Bedarf im Alter zu decken, ist eine private Absicherung erforderlich. Die private Altersvorsorge. muss die zu erwartende Differenz zwischen der gesetzlichen Rente, die lediglich eine Grundversorgung darstellt, und dem tatsächlichen Bedarf zur Erhaltung des Lebensstandards auffangen.
Jedoch sei an dieser Stelle vor Panikmache gewarnt - sie führt häufig zu Abschlüssen, die nicht dem tatsächlichen Bedarf angepasst sind. So mag sicherlich eine Versorgungs-lücke entstehen, jedoch ist diese nicht unbedingt in ihrem Umfang so hoch wie von mancher Versicherungsgesellschaft oder Bank errechnet. Zumeist sind die Ansprüche im Alter geringer und manche Kosten entfallen, weil beispielsweise das Haus abbezahlt ist oder die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit entfallen.

Eine Variante der Absicherung ist die Private Rentenversicherung. Für nicht geförderte Personen (z.B. Selbständige) oder auch Singles bietet sie Zuverlässigkeit und Sicherheit, was die Vorsorge betrifft. Es handelt sich dabei um kapitalgedeckte Ergänzungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, welche von Lebensversicherern angeboten werden. Ausschlaggebend für die Höhe der späteren mtl. Rente ist der eingezahlte Betrag, welcher sich nach Geschlecht sowie Alter bei Versicherungsbeginn errechnet.

Bei der Privatrente unterscheidet man grundsätzlich zwischen Ansparrente und Sofortrente. Bei der Sofortrente entrichtet der Versicherungsnehmer einmalig einen Betrag in diese Rentenversicherung, z.B. aus einer Erbschaft etc..

Anders bei der Ansparrente: Hier erwirbt man durch regelmäßige Beiträge Rentenansprüche ab einem vertraglich vereinbarten Alter. Deshalb lässt sich diese Variante in der Ansparzeit mit einer Kapitallebensversicherung ohne Hinterbliebenenabsicherung vergleichen, denn Risikoprämien für den Todesfall werden nicht erhoben.
Die Leistungen sind dadurch höher als bei der Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zu Auszahlplänen erhält man aus der Privatrente Leistungen bis zum Lebensende.

Privatrentenverträge werden zu einem Garantiezins abgeschlossen, so dass man den zu erwartenden Betrag zuverlässig kalkulieren kann. Zu den weiteren Vorteilen zählt die Tatsache, dass eine Verpfändung möglich ist. Auch der Umstand, dass eine Auszahlung vor Ablauf stattfinden kann oder dass ein Kapitalwahlrecht vor Ablauf eingeräumt wird, gehört zu den Vorteilen diese Vorsorgeform. Nach derzeitiger Rechtssprechung kann kurz vor Beginn der Rentenzahlung eine einmalige steuerfreie Abfindung beantragt werden kann. Dabei gelten dieselben Fristen wie bei der Kapitallebensversicherung.

Natürlich gibt es auch Nachteile, welche z.B. darin bestehen, dass Provisionen in den Anfangsjahren abgerechnet werden oder dass bei einem Wechsel verhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Unerwähnt bleiben darf auch nicht, dass der Versicherungsnehmer nur teilweise Transparenz hat und der Ertragsanteil besteuert wird.

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass Private Rentenversicherungen mittlerweile auch als fondsgebundene Policen offeriert werden.


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Eingestellt: 10.05. 2008
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