Pensionszusage - Direktzusage
Pensionszusage - diese Variante der betrieblichen Altersversorgung ist den meisten Mitbürgern bekannt und wurde bisher vorwiegend von Großkonzernen praktiziert.
Dabei wurde meist nicht nur die Altersabsicherung des jeweiligen Arbeitnehmers bewirkt, sondern auch die des Ehepartners. Darüber hinaus ist es auch möglich, gegen eine eventuelle Berufsunfähigkeit abzusichern.
Gesellschafter oder Geschäftsführer mittelständischer Gesellschaften mbH sowie die Vorstände von Aktiengesellschaften gehören zu einer ebenfalls großen Gruppe, die eine Direktzusage zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einkalkuliert hat. Eine vorgeschriebene Beitragszahlung existiert dabei nicht, so dass die Direktzusage mehr als anderen Vorsorgeformen unterschiedlichste Varianten beim Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht. Dabei ist es machbar, deren Finanzierung fast ausschließlich aus Steuerersparnissen von Rückstellungen zu decken. Häufig ist es jedoch so, dass laufende Pensionszusagen nicht effektiv ausfinanziert wurden oder Formulierungen zu einem Verlust der Altersversorgung des Anspruchstellers führen.
Pensionszusagen sollten deshalb von entsprechend versierten Rechtsberatern formuliert werden. Das jeweilige Unternehmen muss nicht nur die Möglichkeit sondern auch die Absicht haben, das erforderliche Kapital zur kompletten Ausfinanzierung der Versorgungsleistungen einzuzahlen. Damit ist jedoch nicht der Barwert nach den Heubeck'schen Tabellen gemeint, sondern der so genannte Wiederbeschaffungswert.
Sind diese Kriterien berücksichtigt, bietet die Pensionszusage die wirksamste Variante zur betrieblichen Altersabsicherung eines Geschäftsführers.
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