Kapitallebensversicherung

Wird eine Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge abgeschlossen, so handelt es sich um einen langfristig vorgesehenen Sparplan verbunden mit Hinterbliebenenschutz.
Nach Abschluss der Laufzeit erhält der Versicherte das angesparte Kapital zuzüglich der darauf angelaufenen Zinsen. Sollte der Versicherte vor Vertragsablauf versterben, sind die Begünstigten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert.

Beim Abschluss einer solchen Kapitallebensversicherung fallen jedoch zum Teil nicht unerhebliche Kosten an. Je nach Anbieter liegen die Verwaltungskosten zwischen 1,6 bis 11,75 Prozent, die Abschlusskosten zwischen 0,3 bis 4,68 Prozent. Hier sollte man vor Abschluss eines Vertrages sorgfältig vergleichen, da sich die Kosten auf die Versicherungssumme beziehen und es durchaus möglich ist, dass sonst in den ersten Beitragsjahren nur eine Kostendeckung erfolgt. Weiterhin wird für den Fall, dass der Versicherte vorzeitig stirbt, ein Beitragsanteil für Versicherungsschutz verrechnet. Der Rest führt zur Kapitalbildung. Auch hier sollte man vor Vertragsabschluss berücksichtigen, wie hoch der prozentuale Sparanteil wirklich ist, da er die Rendite gravierend beeinflusst.

Neben dem gesetzlich garantieren Mindestzins von derzeit 2,75 Prozent auf den Sparanteil erhält der Versicherte aus erwirtschafteten Zinsen und Kapitalerträgen eine Überschussbeteiligung. Wer diese Anlageform wählt, kann mit einer durchschnittlichen Gesamtrendite von ca. 2,8 Prozent rechnen.

Dabei sollte man nicht außer Acht lassen, dass bei einer vorzeitigen Versicherungskündigung erheblich niedrigere Gewinne oder sogar Verluste entstehen können. Zudem hat der Gesetzgeber eine volle Versteuerung der Erträge aus Kapitalpolicen, die ab 01.01.2005 abgeschlossen wurden/werden vorgesehen, sofern sie vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, danach zur Hälfte. Unter Ertrag versteht man dabei den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Auszahlung und Einzahlungsbeträgen ergibt. Wer allerdings bereits vor mehr als 12 Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, der mindestens 5 Jahre angespart wurde, braucht keine Steuern zu entrichten.

Werden aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit keine Abgaben zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge gezahlt, kann man Beiträge zur Kapitallebensversicherung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2001 wird dabei vom Finanzamt geprüft, ob neues oder altes Recht vorteilhafter ist. Somit hat man die Möglichkeit, bei Nichterreichen der Grenze für Sonderausgaben (durch Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge) zusätzlich Zahlungen in eine Kapitallebensversicherung steuerlich zu berücksichtigen.


Weitere Artikel in der Rubrik Altersvorsorge

Artikel-Statistik

Eingestellt: 9.05. 2008
Zugriffe: 218
Anzahl Wörter: 378