Betriebliche Direktversicherung

Die durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossene Kapitallebensversicherung oder auch Rentenversicherung nennt man Direktversicherung. Die Beitragszahlung hierauf erfolgt durch Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers.

Für eine solche Direktversicherung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, und zwar sowohl Brutto- als auch Nettoentgeltumwandlung sowie für bis 31.12.2004 abgeschlossene Verträge eine Pauschalversteuerung. Einzahlungen hierauf bis zu einer Grenze von € 1.752,-- können mit einem pauschalen Satz von 20 % besteuert werden. Rechnet man Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu, ergibt sich ein Steueranteil von 21,5 % insgesamt. Dies hatte den Vorteil, dass Rentenzahlungen nach Vertragsende nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, dessen Höhe sich am Alter zu diesem Zeitpunkt ausrichtet. Da die Freibeträge recht hoch angesetzt sind, kommt das quasi einer Steuerfreiheit gleich. Nach 12 Jahren Laufzeit sind Kapitalauszahlungen vollkommen steuerfrei.

Wurde der Vertrag ab dem 01.01.2005 geschlossen, so bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2005 entspricht das 2.496,-- €) steuerfrei, wenn sie aus dem Bruttoeinkommen umgewandelt werden. Außerdem können bis zu 1.800,-- € darüber hinaus steuerfrei geltend gemacht werden, sozialabgabenpflichtig bleiben sie jedoch. Sind die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- sowie Rentenversicherung nicht überschritten, sparen sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer in Höhe des Sparbetrages die Sozialabgaben, was allerdings etwas niedrigere Rentenversicherungsanwartschaften zur Folge hat.

Staatliche Zuschüsse können entsprechend dem Riester-Renten-Modell bei der Direktversicherung gewährt werden. Dabei werden die gezahlten Beiträge zuerst nach dem jeweiligen Steuersatz versteuert, jedoch später durch die Zulagenförderung wieder steuerfrei. Die bei Vertragsende ausgezahlten Beträge werden voll versteuert.

Sollte man - was heutzutage durchaus üblich ist - den Arbeitsplatz im Laufe des Lebens wechseln, kann bei Zustimmung durch den Arbeitgeber die Direktversicherung übertragen werden.

Die Direktversicherungen anbietenden Gesellschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Die gesetzlich garantierte Verzinsung beträgt 2,75 %, zuzüglich der Überschussanteile bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen. Ansprüche richtet ein Arbeitnehmer unmittelbar an das Versicherungsunternehmen, nicht an den Arbeitgeber.

Wer erst ab dem 01.01.2005 eine solche Versicherung abgeschlossen hat, muss Auszahlungen hieraus voll versteuern und Sozialversicherungspflichtbeiträge entrichten.
Ab diesem Zeitpunkt wurden und werden die betrieblichen Direktversicherungen mit Pensionskassen und Pensionsfonds gleichgestellt.


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Eingestellt: 13.05. 2008
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