Operative Ohrkorrektur / Otopexie

Eine Ohrkorrektur kann in der Form erfolgen, dass Ohren neu geformt oder verkleinert werden, aber auch eine symmetrische Gestaltung oder lediglich ein Anlegen an den Kopf ist möglich. Gerade abstehende Ohren führen häufig dazu, dass man den Spott von Spielkameraden, Mitschülern oder auch Arbeitskollegen ertragen muss. Nicht selten führt das zu einem angeschlagenen Selbstbewusst-sein.

Zu abstehenden Ohren kommt es durch eine unzureichende Faltung des die Form der Ohrmuschel gebenden elastischen Knorpels. Eine Korrektur ist nur operativ möglich, und zwar ab einem Alter von etwa 5 bis 6 Jahren, da zu diesem Zeitpunkt das Wachstum der Ohren nahezu abgeschlossen ist. Bei diesem Eingriff können gleichzeitig Unregelmäßigkeiten am Ohrmuschelrand behoben oder auch Änderungen hinsichtlich der Größe der Ohrmuschel vorgenommen werden. Soll die Ohrmuschel verkleinert werden, erfolgen zusätzliche Schnitte im Bereich des oberen Ohranteils, manchmal auch im Bereich des Ohrläppchens.

Eine Ohrkorrektur bei Kindern wird meist zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr in Narkose ambulant durchgeführt. Bei Erwachsenen erfolgt der Eingriff unter örtlicher Betäubung.
Zunächst wird der Knorpel freigelegt, und zwar durch einen Schnitt entweder an der Rückseite der Ohrmuschel (oft erfolgt dabei die Entfernung eines schmalen Hautstreifens) oder auf der Vorderseite entlang dem Ohrmuschelrand. Nun wird durch Nähte die Knorpelform korrigiert oder durch Einschnitte und Einkerbungen das Spannungsgefüge des Knorpels verändert. Häufig fehlt der Längswulst in der Mitte der Ohrmuschel - dieser wird nachgebildet. Ggf. werden zu hohe Knorpelteile beseitigt. Nach durchgeführter Veränderung werden die Hautschnitte geschlossen und die neue Ohrmuschelform durch Verbände stabilisiert.
Auch wenn nur ein Ohr betroffen ist, kann es durchaus sinnvoll sein, beide Ohren zu operieren, um ein natürliches und symmetrisches Aussehen zu erzielen.

Die Operationsdauer beträgt meist 1 bis 3 Stunden und ist abhängig vom Ausmaß der notwendigen Korrektur sowie der erforderlichen Operationstechnik. Ist zum Beispiel verlorenes Knorpelgewebe durch Implantate zu ersetzen und eine Verschiebung des Hautgewebes aus dem Umfeld des Ohres als Ersatz für Teile des Hautmantels erforderlich, ist die Operationsdauer entsprechend länger.

Für etwa 24 Stunden nach dem Eingriff wird ein Kompressionsverband getragen, danach für circa eine Woche ein Stirnband, welches einen leichten Druck auf die Ohrmuschel ausübt. Nachts wird es noch weitere 3 Wochen benötigt, um ein Umbiegen während des Schlafens zu verhindern.
Die bei einer Ohrkorrektur auftretenden Risiken sind eher gering, jedoch kann es - wie bei allen operativen Eingriffen - zu Narkosereaktionen, Nachblutungen, Wundinfektionen, Hämatombildungen und Narbenwucherungen u. ä. kommen. Das endgültige Operationsergebnis lässt sich nach ungefähr 6 Wochen ersehen. Prinzipiell ist eine Wiederholung der Ohrkorrektur möglich.

Die Kosten eines solchen Eingriffes betragen Euro 2.000,-- und mehr. Sie werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich lediglich um eine Maßnahme zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes handelt. Wird die Ohrkorrektur aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen erforderlich, übernimmt die Krankenkasse die Kosten teilweise oder auch ganz.


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Eingestellt: 9.05. 2008
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