Schuldnerberatung - bei Zahlungsschwierigkeiten sinnvoll?
Unter Schuldnerberatung versteht man die individuelle Beratung von Familien oder Einzelpersonen, welche in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Beratung hat das Ziel, die Folgen der Überschuldung auszuschalten oder zu lindern. Dabei werden nicht nur wirtschaftliche und finanzielle Kriterien berücksichtigt, sondern die Gesamtsituation in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Schuldnerberatung – Weg aus der Finanzkriese?
Zu den Ursachen für die Ver- und Überschuldung von Bürgern zählen häufig unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder der Wegfall eines zweiten Verdienstes. Aber auch Gründe, die in der Person des Betroffenen liegen, können zur Ver- und Überschuldung führen. So leben manche Menschen unwirtschaftlich oder können nicht auf den Kauf bestimmter Dinge verzichten, obwohl das erforderliche Geld nicht zur Verfügung steht. Sie verlieren oft die Fähigkeit, ihre finanziellen Möglichkeiten richtig zu beurteilen. Daraus resultiert, dass vom Monatseinkommen nach Berücksichtigung der fixen Kosten für Miete etc. und Lebenshaltung nicht mehr ausreichend Kapital zur Abzahlung fälliger Raten zur Verfügung steht.
Wer nun für sich feststellt, dass er mit dem Einkommen nicht mehr auskommt, sollte beizeiten eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen. Hier erhält er zwar keine finanzielle Unterstützung - jedoch werden gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet, um die Überschuldung schrittweise abzubauen. In Härtefällen erfolgen Verhandlungen mit Gläubigern oder in Zusammenarbeit mit Banken wird ein Umschuldungsplan erarbeitet.
Vor dem Termin bei der Schuldnerberatung sollte man einen Plan über die monatlichen Einnahmen sowie Ausgaben aufstellen, darüber hinaus eine Auflistung über alle Verbindlichkeiten. Zweckmäßig ist es außerdem, Lohnbescheinigungen, Mahnungen, Pfändungs- oder Mahnbescheide und dergleichen mitzubringen nach Prüfung auf Rechtmäßigkeit. Ansonsten ist Widerspruch binnen 14 Tagen beim Amtsgericht einzulegen. Es dürfen keine neuen Raten- oder Kreditanträge sowie Schuldanerkenntnisse unterschrieben werden. Außerdem sollte eine Überprüfung erfolgen, ob die ggf. zustehenden Unterhaltszahlungen der momentanen Lebenslage entsprechen. Wird eine eidesstattliche Versicherung zur vollständigen Offenlegung der Vermögensverhältnisse gefordert, ist diese unbedingt zu leisten, da mit Erzwingungshaft gerechnet werden muss.
Besitzt man bereits kein Girokonto mehr, kann man bei der Stadt- oder Kreissparkasse ein Konto auf Guthabenbasis einrichten. Etwaige Eingänge hierauf aus Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld sind bis zum 7. Tag nach Eingang unantastbar und auf Wunsch komplett auszuzahlen.
Aufgabe der Schuldnerberater ist es nun, den Hilfesuchenden zur Eigenverantwortlichkeit zu motivieren und gemeinsam Konzepte zur Krisenbewältigung zu entwickeln.
Schuldnerberatungen werden von den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt oder ähnlichen angeboten, zum Teil auch von örtlichen Sozialhilfeträgern kreisfreier Städte und Landkreise. Man kann sich auch bei der zuständigen Sozialhilfeverwaltung (Sozialamt) nach Beratungsstellen erkundigen.