Das Fertighaus als Niedrigenergiehaus

Als Niedrigenergiehaus bezeichnet wohl nahezu jeder Fertighaushersteller sein Haus. Zwar besteht keine rechtlich eindeutige Definition für diese Bezeichnung, aber es existieren Richtwerte, die man zur Beurteilung heranziehen kann.

Beispielsweise wird ein Einfamilienhaus mit einem Heizwärmebedarfswert von jährlich unter 70 kWh je m² Wohnfläche, was einem Verbrauch von 7 l Heizöl entspricht, als Niedrigenergiehaus eingestuft.

Fast jeder Neubau wird als Niedrigenergiehaus entsprechend den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV) errichtet. Sogar Altbauten lassen sich durch bestimmte Umbauten in Niedrigenergiehäuser umwandeln. Hierzu zählt nicht nur eine zusätzliche Wärmedämmung, sondern auch der Einbau haustechnischer Anlagen mit hoher Energieeffizienz.

Fertighaus als Niedrigenergiehaus

Niedriegenergiehaus

Um einen möglichst niedrigen Energieverbrauch zu gewährleisten, müssen verschiedene Faktoren zusammenspielen. Vorteilhaft ist zunächst eine kompakte Gebäudeform, denn je größer die Gebäudehülle, desto eher kann Wärme durch Wände und Decken nach draußen entweichen. Es empfiehlt sich also, auf Vorsprünge, Einschübe oder spitze Winkel zu verzichten, die ohnehin die Baukosten zusätzlich in die Höhe treiben.

Fertighäuser haben erheblich schlankere Wände als Massivbauten. Dabei besitzen sie bei Wandstärken von 20 cm fantastische U-Werte, welche wesentlich günstiger sind als die der massiven Wandaufbauten. Im Fertighausbau wird normalerweise eine Holzrahmenkonstruktion verwendet. Sie ermöglicht durch den Einsatz von hochdämmenden Materialien zwischen der Holzkonstruktion derart gute Werte. Anschließend wird das Holzständerwerk von beiden Seiten mit Gipsfaserplatten oder Holzwerkstoffplatten beplankt. Diese Vorgehensweise bewirkt außerdem noch einen Raumgewinn, der bei einem Grundriss von 9 x 7 m und einer zweigeschossigen Bauweise zwischen 5 bis 8 m² betragen kann. Übrigens lassen sich auch ältere Fertighäuser mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen.

Von hoher Bedeutung sind für das Niedrigenergiehaus die Fenster, welche nach Möglichkeit zur Südseite hin ausgerichtet sein sollten, um die Sonnenenergie passiv zu nutzen. Allerdings würden Fensterflächen, die mehr als die Hälfte der Wand einnehmen, zu einer Überhitzung des Raumes führen.

Fensterflächen mit einem U-Wert von maximal 1,3 W / (m²K), welche mit einer Wärmeschutzverglasung erzielt werden, sind optimal. Die Rahmenkonstruktionen können dabei aus Holz, Aluminium oder Kunststoff sein und werden mit einer Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung gefertigt. Von außen werden Fugen und Ritzen wind- und regendicht verschlossen, von innen wird die Fuge zwischen Wand und Fensterrahmen dauerhaft luftdicht versiegelt. Dazu dienen beständige Materialien wie vorkomprimierte Dichtungsbänder, Folien oder Pappen.

Die hohe Gebäudedichtigkeit nach außen macht die Lüftung für Niedrigenergie- häuser besonders wichtig, da die Feuchtigkeit nicht mehr natürlich entweichen kann. Die erforderliche Belüftung mittels Fenster oder Undichtigkeiten soll stündlich 80 Prozent des Rauminhaltes nicht überschreiten, was einer Luftwechselrate von 0,8 entspricht. Hier empfehlen sich Be- und Entlüftungsanlagen als Ersatz für die Fensterlüftung. Sie tauschen lediglich die unbedingt erforderliche Menge Luft aus.

Für die Auslegung der Heizung ist daran zu denken, dass der Wärmebedarf des Niedrigenergiehauses geringer ist. Die Heizung wird im Herbst später ein- und im Frühling eher ausgeschaltet. Bei der Wahl der Heizung sollte man auf Heizsysteme zurückgreifen, die neben der Wärmeerzeugung auch mit Wärmerückgewinnung arbeiten oder Energie von der Sonne, aus dem Grundwasser oder dem Boden gewinnen.

Eine Wärmedämmung ist dort erforderlich, wo Keller oder andere Bauteile beheizte und unbeheizte Räume trennen. Es empfiehlt sich, Kellerwände und -decken zu unbeheizten Räumen mit einem U-Wert von 0,3 W / (m²K) zu erstellen. Die Dämmschicht beträgt bei einer Wärmeleitgruppe von 040 demnach 12 bis 15 cm. Handelt es sich um Decken, werden normalerweise etwa 2 bis 3 cm der Dämmung zwischen Rohdecke und Estrich, der Rest an der Unterseite der Rohdecke angebracht. Ist der Keller beheizt oder ist kein Keller vorhanden, wird die Dämmung unter der Sohlplatte verlegt. Dabei hat sich die Perimeterdämmung als besonders geeignet erwiesen. Hierfür werden Wände und Sohlplatten mit geschlossenzellig aufgebauten Dämmstoffen von der Außenseite gedämmt.

Auch dem Dach kommt beim Niedrigenergiehaus hohe Bedeutung zu. Es sollte einen U-Wert von nicht mehr als 0,15 W / (m²K) besitzen, was einer Dämmstoffstärke von ungefähr 25 bis 30 cm entspricht. Der Dämmstoff wird bei geneigten Dächern zwischen den Sparren eingebracht. Mangelt es an Sparrenhöhe, ist ein Verlegen komplett über den Sparren möglich. Durch die vollflächige Verlegung bei einer Aufsparrendämmung werden Wärmebrücken vermieden. Bei einer späteren Renovierung macht dies allerdings eine Neueindeckung des Daches notwendig.


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Eingestellt: 30.11. 2008
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