Vor-Ort-Energieberatungen werden gefördert!

Die meisten Bundesbürger wohnen in älteren Gebäuden, die hinsichtlich ihres Energieverbrauchs selten wirtschaftlich interessant sind. Diese Tatsache gilt sowohl für Eigentümer als auch Mieter.
Doch auch bei älteren Immobilien lässt sich durch intelligente Energieeinsparung, die keineswegs gleichwertigen oder verbesserten Wohnkomfort ausschließt, viel Geld sparen. Positive Begleiterscheinung ist dabei der geleistete Klimaschutzbeitrag.

Eine Energieberatung vor Ort hielft Energie zu sparen

Energieberatung - wird von der BAFA gefördert

Doch häufig erkennt der Laie nicht auf Anhieb, wo zweckmäßig energetisch saniert oder modernisiert werden sollte, um möglichst hohe Einsparungen zu erzielen. Von daher ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung häufig der erste Schritt, zumal diese durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wird. Ein entsprechendes Gutachten wird von spezialisierten Ingenieuren, die anbieterunabhängig tätig sind, erstellt oder von Gebäudeenergieberatern (dazu kann man sich an die Handwerkskammer wenden). Hierfür gibt es einen Zuschuss von bis zu 350 Euro für die Vor-Ort-Beratung inklusive Stromeinsparberatung. Mittlerweile können sogar separate Thermografiegutachten oder die Hinzuziehung von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsberichten gefördert werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Baugenehmigung für das Haus- oder Wohnungseigentum vor 1994 erteilt wurde. Auch kleine und mittlere Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen können einen Beratungszuschuss beantragen.

Gibt man als Eigentümer oder auch Mieter - allerdings mit Zustimmung des Eigentümers - ein Gutachten in Auftrag, so enthält dieses ausführliche technische Hinweise darüber, ob und wenn ja welche Änderungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch empfehlenswert sind. Weiterhin wird geklärt, ob die Umstellung oder ein Austausch der Heizungsanlage ratsam ist und ob ggf. eine Nutzung von erneuerbaren Energien infrage kommt. Damit der jeweilige Auftraggeber auch abwägen kann, ob die empfohlenen Veränderungen für ihn finanziell durchführbar sind, wird der Aufwand für die Arbeiten festgestellt und die Effizienz der jeweiligen Maßnahmen errechnet.

Wer sich für eine Vor-Ort-Energieberatung interessiert und einen Zuschuss beantragen möchte, lässt den entsprechenden Förderantrag von einem antragsberechtigten Energieberater vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn stellen.








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Eingestellt: 28.01. 2009
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